Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme

Ab 01.03.2023 bieten die Landeskrebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Abnahme der oBDS-Schnittstelle:

Haben Sie weitere Fragen, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Aktuelles zum oBDS

XML-Meldungen nach der oBDS-Schema Version 3.0.3 oder früher werden von uns weiterhin angenommen und verarbeitet.
Wir empfehlen jedoch, Ihr Dokumentationssystem zeitnah auf oBDS 3.0.4 umzustellen.