Registrierung und Datenänderung

Vor erstmaliger Meldung an das Krebsregister Sachsen-Anhalt müssen Ihre Stammdaten zum Meldungs- und Abrechnungsprocedere im Register hinterlegt werden. Nutzen Sie dazu bitte unsere Onlineregistrierung.

Nach der Registrierung erhalten Sie von uns eine Melder-ID.

Krankenhäuser werden im Krebsregister Sachsen-Anhalt auf Abteilungsebene unterschieden. Für jede Klinik/Fachabteilung ist daher eine Melder-ID notwendig. Niedergelassene Meldende werden auf Arztebene unterschieden. Für jeden meldenden Arzt ist daher eine individuelle Melder-ID notwendig.

Für die Auszahlung Ihrer Meldevergütung sowie die Lieferung von Datenrückmeldungen und Auswertungen sind aktuelle Daten besonders wichtig. Bitte teilen Sie uns Änderungen umgehend mit.

Registrierung

ambulante Versorgung

Ich melde für ein Medizinisches Versorgungszentrum, eine Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft.

stationären Versorgung

Ich melde für eine Krankenhausabteilung.

Hinweis: Ärztinnen und Ärzte aus Sachsen-Anhalt , die an der onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind nach § 8 dazu aufgefordert, Behandlungsinformationen an das Krebsregister Sachsen-Anhalt zu übermitteln.

Datenänderung

Bitte teilen Sie uns folgende Änderungen zeitnah mit:

  • Änderung der meldenden Ärztin/des meldenden Arztes (über Online Anmeldeformular)
  • Änderung der Adresse
  • Änderung einer Ansprechperson
  • Änderung der Bankverbindung
  • Beendigung der Meldetätigkeit

Mitteilung zur Datenänderung beim Krebsregister